09.03.2009, 20:26
Richterliche Anordnung:
Einseitige Transfers zwischen Ex-Verein und jetzigem Verein eines Managers werden revidiert. Sie können unter vernünftigen Konditionen und der Zustimmung der jeweiligen LLs wiederholt werden.
Bei Wiederholung kommt es zu einer harten Geldstrafe, die im Ermessen der Richter liegt.
Einseitige Transfers zwischen Ex-Verein und jetzigem Verein eines Managers werden revidiert. Sie können unter vernünftigen Konditionen und der Zustimmung der jeweiligen LLs wiederholt werden.
Bei Wiederholung kommt es zu einer harten Geldstrafe, die im Ermessen der Richter liegt.
2x Meister
5x Pokalsieger
5x Jugendmeister
1x EL-Sieger
und das alles mit einem Account!
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