02.09.2008, 17:13
Urteil HunsUwe/ Mister Litti Beziehungstransfer
I. 3 Ungenehmigte Transfers
1. Die Transfers werden revidiert
2. Die noch nicht eingetragene Beziehung wird eingetragen.
3. Die Manager werden wie folgt bestraft:
a) HunsUwe ist als erfahrene Manager einzustufen und erhält bei diesem ersten Verstoß eine Geldstrafe von 1 Mio. und wird verwarnt. MisterLitti gilt wegen der kurzen Spielzeit als unerfahren und wird hiermit verwarnt.
Hinweise:
Erfahrene Manager sind die, die mindestens eine Saison beim BMO dabei sind.
3. Bei Wiederholung eines ungenehmigten Transfers beträgt die Geldstrafe grundsätzlich jeweils 2,5 Mio. für die beteiligten Manager. Ein Vereinswechsel in der laufenden Saison und in der ersten Hälfte der Folgesaison wird nicht mehr gestattet.
Bei diesem Urteil handelt es sich um ein Grundsatzurteil, dass in gleichgelagerten Fällen ähnlich ausgesprochen wurde und wird.
Das Richtergremium
Rothi, Syke und Ado
I. 3 Ungenehmigte Transfers
1. Die Transfers werden revidiert
2. Die noch nicht eingetragene Beziehung wird eingetragen.
3. Die Manager werden wie folgt bestraft:
a) HunsUwe ist als erfahrene Manager einzustufen und erhält bei diesem ersten Verstoß eine Geldstrafe von 1 Mio. und wird verwarnt. MisterLitti gilt wegen der kurzen Spielzeit als unerfahren und wird hiermit verwarnt.
Hinweise:
Erfahrene Manager sind die, die mindestens eine Saison beim BMO dabei sind.
3. Bei Wiederholung eines ungenehmigten Transfers beträgt die Geldstrafe grundsätzlich jeweils 2,5 Mio. für die beteiligten Manager. Ein Vereinswechsel in der laufenden Saison und in der ersten Hälfte der Folgesaison wird nicht mehr gestattet.
Bei diesem Urteil handelt es sich um ein Grundsatzurteil, dass in gleichgelagerten Fällen ähnlich ausgesprochen wurde und wird.
Das Richtergremium
Rothi, Syke und Ado